1        Tätigkeitsfeld

Die GAIA Conseils GmbH ist in dem Consulting und Coaching tätig. Sie konzipiert, organisiert und führt von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiter- und Ausbildungen sowie Retreats im Bereich Umwelt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement durch.

Die Grenzenlos YOGA ist für ihre Veranstaltungen mit Yoga tätig, sowie auch im Anbieten von Yoga Angeboten im Einzelsetting und im systemischen Einzelcoachings zu den Themen Stressmanagement im privaten und beruflichen Umfeld.

2        Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen GAIA Conseils GmbH, Grenzenlos YOGA (nachfolgend Anbieter) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte des Anbieters. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

Für die Angebote im Consulting-Bereich, im Yoga-Bereich oder im Coaching-Bereich, gelten zusätzlich die Konditionen in der separaten Vereinbarung.

3        Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Lehrgang etc. ist jederzeit möglich.

Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei dem Anbieter oder, in Absprache mit dem Anbieter, bei einem mandatierten Drittanbieter.

Nach Eingang der Anmeldung versendet der Anbieter oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.

Kurse, Seminare, Workshops haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl welche auf der Website des Anbieters kommuniziert werden. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.

Der Anbieter erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potenziellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selbst; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.

4        Entgelt

Die von Anbieter publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Seminaren, Workshops etc.) versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website des Anbieters und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.

Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte des Anbieters.

5        Zahlungskonditionen

Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von dem Anbieter angegebene Konto einzuzahlen.

Mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der Privatkunde, mit der schriftlichen Anmeldung 50% der totalen Teilnahmegebühren spätestens 10 Tage nach Erhalt der Einschreibebestätigung und Kursrechnung auf das von der Anbieterin bekanntgegebene Konto zu tätigen.

Die Bezahlung dieser wird auf das Konto der GAIA Conseils GmbH eingegangen sein.

Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort, bzw. innerhalb von höchstens 5 Werktagen auf das Konto des Anbieters zu überweisen.

Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto des Anbieters eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.

Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit dem Anbieter in Ausnahmefällen möglich

Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch den Anbieter weitergegeben werden.

Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.

Bei Erstkunden darf der Anbieter nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.

6        Absagen oder Änderung durch den Kunden

Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Seminarplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.

Die Teilnahme an einem anderen Kurs des Anbieters, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur mit Einverständnis des Anbieters und nur gegen eine Umschreibegebühr von CHF 100.00 möglich. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:

Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:

Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.

Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Bei Tageskursen:

Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale

Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten

Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.

Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis): Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit.

Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:

Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:

Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.

7        Absagen oder Änderung durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats, Workshops und Seminare zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.

Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.

Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Anbieter den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:

Bis 31 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)

Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen

Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.

Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.

8    Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.

9    Haftungsausschluss

Der Anbieter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Teil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.

10    Gesundheitliche Probleme

Gesundheitliche Probleme sind dem Anbieter bei der Kursanmeldung oder spätestens vor Kursbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.

11    Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie/Er bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und – bekanntgaben einverstanden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.

12   Änderungen

Programm- und Preisänderungenzukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

13    Weiteres

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Bern vereinbart.

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Spiez, 30. Mai 2021